
Kosten
Die Vergütung in meiner Privatpraxis richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Privatversicherung
Kosten für die Erstgespräche zur Einschätzung, ob eine Psychotherapie erforderlich ist sowie Kosten für Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel erstattet.
Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ihre persönlichen Konditionen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder erfragen diese bei Ihrer Versicherung.
Teilweise ist hierfür die Einreichung eines Gutachtens und die Bewilligung des Behandlungsvorschlages durch Ihre Krankenversicherung im weiteren Verlauf erforderlich.
Folgende Fragen gilt es mit Ihrer Krankenversicherung zu klären:
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten?
- Falls ja, wie viele Therapiestunden sind maximal vorgesehen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder nur anteilig erstattet?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel die ersten drei psychotherapeutischen Sprechstunden, in denen die Indikation für eine Psychotherapie geprüft wird, sowie vier probatorische Sitzungen (Probestunden) ohne weiteren Therapieantrag. Mittlerweile wird auch eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden ohne Gutachten übernommen. Weitere Kostenübernahmen erfolgen nach eingereichtem Gutachten und Bewilligung des Behandlungsvorschlages durch die Beihilfe. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bis zu einem 2,3-fachen Satz.
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlung in meiner Privatpraxis wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Selbstzahler
Sie haben immer die Möglichkeit, die Behandlung bei mir auf eigene Kosten durchzuführen. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sexual- und Paartherapie
Sexual- und Paartherapie werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Diese gehören damit zu den Selbstzahlerleistungen, die in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden.
Beratung und Selbsterfahrung
Leiden Sie unter seelischen Belastungen, die Sie gerne mit Unterstützung bearbeiten möchten, welche aber keine psychische Diagnose begründen, biete ich Ihnen Beratung und Selbsterfahrung als Selbstzahlerleistung an. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).